Baukindergeld verlängert bis 31.3.2021
Verlängerung wegen Corona
Das Bundesbauministerium geht davon aus, dass sich aufgrund der Einschränkungen durch Corona in 2020 Immobilienkäufe und Neubauten verzögern. Deshalb wurde der Förderzeitraum für das Baukindergeld bis zum 31. März 2021 verlängert. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt der Kaufvertrag für die selbstgenutzte Wohnung oder das Einfamilienhaus unterschrieben wurde, ist das Vorhaben grundsätzlich förderfähig. Bei Neubauten muss die Baugenehmigung bis dahin vorliegen. Für nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben gilt, dass der frühestmögliche Baubeginn zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 liegen muss.
Der Antrag auf Baukindergeld muss innerhalb von 6 Monaten nach Einzug gestellt werden, spätestens jedoch bis 31. Dezember 2023.
(Die Verlängerung des Förderzeitraums steht noch unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2021. Diese ist für den 11. Dezember 2020 vorgesehen.)
Förderung durch Baukindergeld
Alle Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen können das Baukindergeld als staatlichen Zuschuss erhalten. Dieser muss nicht zurückzahlt werden. Damit soll es erleichtert werden, ein Eigenheim zu finanzieren.
Pro Kind erhalten Sie 12.000 €, ausgezahlt in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 €.
Begünstigte Kinder
Für alle Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Ihrem Haushalt leben und unter 18 Jahre alt sind, können Sie Baukindergeld erhalten. Sie müssen selbst kindergeldberechtigt sein oder mit dem Kindergeldberechtigten (Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft) in einem Haushalt leben.
Nach Antragstellung geborene Kinder sind nicht begünstigt. Sie können aber noch ein paar Tage abwarten (bis 6 Monate nach Einzug), wenn der Nachwuchs kurz vor der Geburt steht.
Wohneigentum
Gefördert wird nur der erstmalige Kauf oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland. Sie müssen mit einem Grundbuchauszug nachweisen, dass mindestens 50% des Eigentums zu Ihrem Haushalt gehören.
Nicht mehr gefördert werden:
- Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen,
- Übertragung von Wohneigentum im Wege der (vorweggenommenen) Erbfolge, testamentarischen Verfügung oder Schenkung,
- Erwerb oder Eigentumsübertragung zwischen Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft,
- der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Verwandten eines Haushaltsmitgliedes in gerader Linie (zum Beispiel: Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern),
- Erwerb von Wohneigentum, das bereits früher im Eigentum eines Haushaltsmitglieds stand.
Weitere Informationen und Antragstellung
Verantwortlich für das Baukindergeld ist die Förderbank KfW. Sie hat eine gute Webseite zum Thema mit allen Detailinformationen unter: www.kfw.de/baukindergeld.
Die Antragstellung erfolgt online im Zuschussportal der KfW.
Übersicht Beträge für Baukindergeld
Anzahl Kinder |
zu versteuerndes Einkommen maximal |
Baukindergeld pro Jahr |
Baukindergeld über 10 Jahre |
1 Kind | 90.000 € | 1.200 € | 12.000 € |
2 Kinder | 105.000 € | 2.400 € | 24.000 € |
3 Kinder | 120.000 € | 3.600 € | 36.000 € |
4 Kinder | 135.000 € | 4.800 € | 48.000 € |
Kombination in der Finanzierung
Das Baukindergeld kann mit einer Reihe von Förderprogrammen kombiniert werden. Diese anderen müssen aber in der Regel vor Beginn des Vorhabens beantragt werden.
Wie können die Förderprogramme sinnvoll mit den anderen Finanzierungsmitteln kombiniert werden? Sprechen Sie mich einfach auf eine Finanzierungsberatung an: Kontakt.
Quelle: S. Hofschlaeger / pixelio.de